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Warum Fonds ideal für die Enkelvorsorge sind
Großeltern möchten ihren Enkeln nicht nur Liebe und Zeit schenken, sondern auch eine sichere finanzielle Basis für die Zukunft mitgeben. Eine beliebte und zugleich sinnvolle Möglichkeit dafür ist das Sparen mit Fonds. Im Gegensatz zum klassischen Sparbuch bieten Fonds langfristig bessere Renditechancen, insbesondere bei einer Anlagedauer von 10 bis 20 Jahren.
Gerade bei Kindern und Jugendlichen zahlt sich der Zinseszinseffekt besonders aus: Wer früh beginnt und regelmäßig spart, profitiert enorm von der Kapitalentwicklung über viele Jahre hinweg. Schon kleine monatliche Beträge können bis zur Volljährigkeit zu einer beachtlichen Summe anwachsen – ideal etwa für die Ausbildung, den Führerschein oder das erste eigene Zuhause.
Junior-Depot eröffnen: So funktioniert das Wertpapierdepot fürs Enkelkind
Ein sogenanntes Junior-Depot ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen des Enkelkindes eröffnet wird – jedoch bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten oder Großeltern verwaltet wird. Dieses Depot ermöglicht es, ETFs oder Fondsanteile direkt auf das Kind zu übertragen.
Die Vorteile:
- Nutzung des eigenen Sparerfreibetrags des Kindes
- steuerlich günstig, wenn Kapitalerträge die Freigrenzen nicht überschreiten
- langfristige Bindung – Geld ist nicht sofort verfügbar, sondern zweckgebunden für später
Die Eröffnung erfolgt bei vielen Banken und Direktbrokern unkompliziert online. Wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten zustimmen, auch wenn die Großeltern das Depot führen oder besparen möchten.
ETFs und Fonds: Welche Anlageformen sich besonders lohnen
Für den langfristigen Vermögensaufbau eignen sich vor allem breit gestreute ETFs (Exchange Traded Funds), etwa auf den MSCI World, den FTSE All World oder nachhaltige Indizes. Sie bieten:
- niedrige Verwaltungskosten,
- hohe Diversifikation,
- einfache Transparenz.
Alternativ kommen auch aktiv gemanagte Fonds infrage, z. B. nachhaltige Mischfonds oder Themenfonds mit Fokus auf Zukunftstechnologien. Wichtig ist, auf eine langfristige Strategie zu setzen – Spekulationen oder riskante Einzeltitel sollten vermieden werden.
Sparpläne flexibel nutzen – monatlich oder zu besonderen Anlässen
Ein großer Vorteil von ETF- oder Fondssparplänen: Sie lassen sich schon ab 25 € monatlich starten – und jederzeit anpassen oder pausieren. So können Großeltern beispielsweise:
- regelmäßig monatlich sparen,
- an Geburtstagen, Weihnachten oder Einschulung Zusatzbeträge einzahlen,
- bei Bedarf die Rate erhöhen oder kurzfristig aussetzen.
Diese Flexibilität macht Fondssparen nicht nur planbar, sondern auch anpassungsfähig an die Lebenssituation der Großeltern. Die automatische Ausführung hilft außerdem dabei, diszipliniert und regelmäßig zu investieren.
Nachhaltig für die nächste Generation investieren
Immer mehr Anleger legen Wert auf nachhaltige Geldanlagen. Auch für die Enkelkinder lässt sich mit Fonds sparen, die ethische, soziale und ökologische Kriterien (ESG) berücksichtigen. Diese Fonds:
- schließen z. B. Rüstungs-, Tabak- oder Kohleunternehmen aus,
- investieren in grüne Energie, Bildung, Gesundheit und Digitalisierung,
- orientieren sich oft an international anerkannten Nachhaltigkeitszielen.
So können Großeltern nicht nur finanziell, sondern auch wertorientiert für ihre Enkel vorsorgen – und gleichzeitig ein wichtiges Zeichen für Verantwortung und Zukunftsfähigkeit setzen.
Rechtliches und Steuerliches: Was Großeltern wissen sollten
Wer für ein minderjähriges Kind spart, muss einige Punkte beachten:
- Ein Depot auf den Namen des Enkelkindes erfordert die Einwilligung der Eltern.
- Das angesparte Geld gehört rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 Jahren frei zur Verfügung. Eine vertragliche Zweckbindung oder Einschränkung durch Großeltern oder Eltern ist dann nicht mehr möglich – das Kind kann das Geld frei verwenden, z. B. für Ausbildung, Reisen oder Konsum. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Enkel über den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu sprechen.
- Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags (1.000 € pro Jahr) bleiben steuerfrei. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann bei höheren Erträgen zusätzlich helfen.
- Wichtig: Wird das Depot auf den eigenen Namen geführt, bleiben die Erträge beim Großelternteil steuerpflichtig – dann entfällt der Freibetrag des Kindes.
Wer unsicher ist, sollte vorab mit dem Steuerberater oder der Bank sprechen, um die für die Familie passende Lösung zu finden.
Fazit: Mit Fonds klug für die Enkel vorsorgen
Fonds und ETFs bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, langfristig für die Enkelkinder vorzusorgen – mit guten Renditechancen, flexibler Gestaltung und der Möglichkeit, auch nachhaltige Werte zu vermitteln. Besonders durch ein Junior-Depot und regelmäßige Sparpläne lässt sich schon mit kleinen Beträgen ein finanzielles Polster für die Zukunft schaffen.
Ob für die Ausbildung, den Start ins Berufsleben oder das erste eigene Zuhause: Ein klug angelegter Fonds kann ein wertvoller Startvorteil für das Leben des Enkelkindes sein. Dabei gilt es auch, die Risiken im Blick zu behalten: Fonds und ETFs sind zwar langfristig renditestark, können jedoch zwischenzeitlich stark schwanken. Realistische Renditeerwartungen (z. B. 3–6 % pro Jahr bei weltweiten Aktienfonds) und ein langer Anlagehorizont helfen, Marktschwankungen zu überstehen und emotionale Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Tipp: Früh anfangen – doppelt profitieren
Je früher Sie mit dem Sparen für Ihre Enkel beginnen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt. Ein Start direkt nach der Geburt – auch mit kleinen Beträgen – kann über 18 Jahre hinweg ein beachtliches Vermögen aufbauen. Gleichzeitig nutzen Sie steuerliche Vorteile wie den Sparerfreibetrag des Kindes von Anfang an optimal aus.
FAQs – Häufige Fragen
1. Wie funktioniert ein Junior-Depot für mein Enkelkind?
Ein Junior-Depot wird auf den Namen des Kindes eröffnet und von den Eltern oder Großeltern verwaltet. Es ermöglicht langfristiges Sparen mit Fonds und steuerliche Vorteile.
2. Was passiert mit dem Geld, wenn das Enkelkind volljährig wird?
Mit 18 gehört das Guthaben dem Kind, das es frei verwenden darf. Eine Bindung des Verwendungszwecks ist nicht möglich – frühzeitige Finanzbildung ist daher wichtig.
3. Wie viel kann ich steuerfrei für mein Enkelkind anlegen?
Kapitalerträge bleiben bis 1.000 € jährlich steuerfrei. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können auch höhere Erträge steuerfrei bleiben.